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Zahlungungsweisen

Zahlungsarten:

Wir akzeptieren folgende Zahlungsarten:

  • PayPal Zahlung
    Bei der PayPal Zahlung erfolgt die Belastung direkt nach Bestätigung der Zahlung auf der PayPal Webseite. Um die Zahlung erfolgreich durchführen zu können, muss der Kunde seinen PayPal Benutzernamen sowie sein PayPal Passwort eingeben.
  • EPS
  • Sofort Überweisung

Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt die gesetzlich geregelten Verzugszinsen einzufordern. Der gesetzliche Zinssatz bei Geldforderungen zwischen Unternehmern aus Unternehmergeschäften beträgt 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (http://www.oenb.at/Service/Zins–und-Wechselkurse/Anknuepfungszinssaetze.html). Ist der Schuldner jedoch nicht für die Verzögerung verantwortlich, so beträgt der Verzugszinssatz 4%. Außerdem sind wir im Falle des Zahlungsverzugsverzugs gem. § 458 UGB berechtigt als Entschädigung für etwaige Betreibungskosten vom Schuldner einen Pauschalbetrag von 40 Euro zu fordern.
Die gesetzlichen Verzugszinsen zwischen Verbrauchern und Unternehmern betragen 4 Prozentpunkte.

Mahn- und Inkassospesen

Der Vertragspartner verpflichtet sich für den Fall eines verschuldeten Verzuges die uns zustehenden Mahn- und Inkassospesen soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und im Verhältnis zur Forderung angemessen sind, zu ersetzen, wobei er sich im Speziellen verpflichtet, im Falle der Beiziehung eines Inkassobüros die uns dadurch entstehenden Kosten, soweit diese nicht die Höchstsätze der Inkassobüros gebührenden Vergütungen überschreiten, zu ersetzen. Sofern wir das Mahnwesen selbst betrieben, verpflichtet sich der Schuldner, Verschulden vorausgesetzt, pro Mahnung einen Betrag von EUR 12,-, sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von EUR 5,- jeweils zu bezahlen. Dies ebenfalls nur insoweit, als die Kosten zur zweckentsprechenden Betreibung oder Einbringung der Forderung notwendig waren.“

Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Dienstleistung oder Ware bzw. an den von uns bearbeiteten oder erstellten Medien bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Veräußert der Kunde Eigentumsvorbehaltsware weiter, so hat er ebenfalls den Eigentumsvorbehalt weiterzuleiten. Zugriffe Dritter auf unsere Eigentumsvorbehaltsware hat der Kunden unverzüglich anzuzeigen. Verpfändungen, Sicherungsübereignungen und Ähnliches der Eigentumsvorbehaltsware sind nur mit unserer vorherigen Zustimmung zulässig. Wird bei Zahlungsverzug nach Mahnung nicht sofort Zahlung geleistet, so ist unsere Eigentumsvorbehaltsware unverzüglich herauszugeben. Die Rücknahmekosten gehen zu Lasten des Kunden.

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